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Juristisch betrachtet
ist Leasing die "Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes
auf Zeit gegen Entgelt". Faktisch stellt sie eine Finanzierungs-Alternative
für Investitionen dar und darüber hinaus ein Instrument der
strategischen Unternehmensführung.
Leasing umfasst Komponenten der Finanzierung, zumal - je nach
Vertragsart - der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf
der Grund-Leasingzeit von Anfang an ausdrücklich angeboten
wird.
Die Investitionsentscheidung trifft bei der Miete der Vermieter.
Beim Leasing wählen Sie aus, welches Objekt angeschafft werden
soll.
Die Verwaltung und Instandhaltung liegt bei der Miete in den
Händen des Vermieters. Beim Leasing agieren weitgehend Sie
wie ein Eigentümer. Sie stellen beispielsweise selbst die
erforderliche Wartung des Leasing-Objektes sicher und wählen
aus, wo notwendige Versicherungen abgeschlossen werden. Sie
können diese Aufgaben jedoch auch an die n:connect GmbH übertragen.
Weil Leasing-Objekte bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert
werden und nicht beim Nutzer und Leasing-Raten steuerlich
abzugsfähige Betriebsausgaben sind, stellt Leasing für Sie
ein bilanz- und finanzstrategisches Steuerungsinstrument dar.
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