Juristisch betrachtet ist Leasing die "Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt". Faktisch stellt sie eine Finanzierungs-Alternative für Investitionen dar und darüber hinaus ein Instrument der strategischen Unternehmensführung.

Leasing umfasst Komponenten der Finanzierung, zumal - je nach Vertragsart - der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf der Grund-Leasingzeit von Anfang an ausdrücklich angeboten wird.

Die Investitionsentscheidung trifft bei der Miete der Vermieter. Beim Leasing wählen Sie aus, welches Objekt angeschafft werden soll.

Die Verwaltung und Instandhaltung liegt bei der Miete in den Händen des Vermieters. Beim Leasing agieren weitgehend Sie wie ein Eigentümer. Sie stellen beispielsweise selbst die erforderliche Wartung des Leasing-Objektes sicher und wählen aus, wo notwendige Versicherungen abgeschlossen werden. Sie können diese Aufgaben jedoch auch an die n:connect GmbH übertragen.

Weil Leasing-Objekte bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert werden und nicht beim Nutzer und Leasing-Raten steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sind, stellt Leasing für Sie ein bilanz- und finanzstrategisches Steuerungsinstrument dar.

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