Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
Mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte Leasing-Objekt vollständig und wie vertraglich vereinbart in einwandfreiem gebrauchsfertigen Zustand geliefert und installiert hat. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben. Mit der Abnahme beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertrags, d.h. die Leasing-Gesellschaft bezahlt die Rechnung des Lieferanten und wird so Eigentümerin des Objektes. Ferner beginnen die Zahlungsverpflichtungen des Leasing-Nehmers im Rahmen des Leasing-Vertrages.

Amortisation
In Verbindung mit Leasing-Verträgen bedeutet der Begriff Amortisation, dass der Leasing-Nehmer mit seinen Zahlungen - je nach Leasing-Vertragstyp- die Investitionskosten und- Risiken ganz, weitgehend oder teilweise abdeckt. Letztlich ist es das Ziel aller "erlasskonformen" Leasing-Verträge, dass der Leasing-Geber die Amortisation der gesamten Investitionskosten aus laufenden Leasingzahlungen, Restwertzahlungen, Abschlusszahlungen, Verlängerungsraten und Verwertungserlösen erreicht.

Anschluss-Leasing-Vertrag
Ein Anschluss-Leasing-Vertrag wird zum Ende eines Leasing-Vertrages abgeschlossen, wenn der Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut weiter nutzen und auch weiter leasen möchte. Die Leasingzahlungen sind deutlich niedriger als beim Ursprungsvertrag.

Beschädigungen
Im Falle einer Beschädigung des Leasing-Objektes trägt der Leasing-Nehmer die Kosten für die Schadensbehebung. Das Schadensrisiko beginnt mit dem vereinbarten Gefahrenübergang.

Elektronik- und Daten-Versicherung
Eine Spezialversicherung für Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (Hard- und Software) und für Geräte der Bürotechnik. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die entstehen durch : Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Ex- oder Implosion sowie Beschädigungen durch Löschwasser. Versichert sind ferner alle Schäden, die durch in die Räume eindringendes Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmungen entstehen, zudem auch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage, sowie höhere Gewalt.

Gebrauchsfähigkeit
Mit der Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer den Empfang eines einwandfreien und gebrauchsfähigen Objektes. Er verpflichtet sich dazu, während der Laufzeit des Vertrages die Wartungsempfehlungen des Herstellers einzuhalten und stets für die Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit zu sorgen. Das schließt zum Vertragsende die Rückgabe des Objekts in funktionsfähigem Zustand ein.

Kaufoption
Bei Vollamortisationsverträgen kann eine Kaufoption vereinbart werden. Sie gibt dem Leasing-Nehmer das Recht, den Leasing-Gegenstand nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu kaufen. Kaufpreis ist dabei der Restbuchwert oder der geringere gemeine Wert (Zeitwert). Der Zeitwert kann erst dann ermittelt werden, wenn der Leasing-Gegenstand tatsächlich zum Verkauf ansteht.

Sale-and-lease-back
Beim Sale-and-lease-back Verfahren kauft der künftige Leasing-Nehmer das Objekt vom Hersteller/Händler, verkauft es an die Leasing-Gesellschaft und least es dann zurück. Dabei kann es sich sowohl um neue als auch um gebrauchte Investitionsgüter handeln. Bei neuen Objekten ist der Rechnungspreis, bei gebrauchten im allgemeinen der Buchwert bzw. der Zeitwert der Betrag, zu dem die Leasing-Gesellschaft Eigentum erwirbt.

Software-Leasing
Software ist als immaterielles Wirtschaftsgut leasingfähig. Software-Leasing-Verträge enthalten Besonderheiten, die die mit der Software verbundenen Lizenzrechte und Wartungsverpflichtungen berücksichtigen. Software kann mit oder ohne Hardware verleast werden.

 Copyright 2006 n:connect GmbH. Rechtliche Hinweise | Datenschutz| AGB
IT-Leasing
Was ist Leasing?
Leasing-Vorteile
Sale-and-lease-back
Häufige Fragen
Leasing-Recht
Leasing-Glossar

Leasing-Kalkulator