Passgenauigkeit
Leasing-Nehmer können entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend festlegen, welches Investitionsgut angeschafft werden soll und zu welchem Zeitpunkt.

Planungssicherheit
Die Höhe der Leasing-Rate und die Laufzeit des Leasing-Vertrages stehen von Anfang an fest.

Liquiditätseffekte
Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Investitionsobjektes übernimmt, kommt es zum Investitionszeitpunkt nicht zu einem Liquiditätsentzug oder/und einer Ausweitung der Fremdfinanzierung. Über die Leasing-Raten werden die Kosten der Investition nach dem "Pay as you earn" Prinzip vielmehr über die Zeitspanne verteilt, in der mit dem Leasing-Objekt Erträge erwirtschaftet werden.

Bilanzeffekte
Da der Leasing-Geber juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes ist und es in seiner Bilanz ausweist, kommt es beim Leasing-Nehmer nicht zu einer Bilanzverlängerung. Das hat positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote, was nicht zuletzt unter Basel-II-Gesichtspunkten sehr wesentlich ist.

Steuereffekte
Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd.

Innovationseffekte
Die hohe Flexibilität bei der Laufzeit von Leasing-Verträgen erleichtert es Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur ständig an den schnellen technologischen Wandel anzupassen. Denn das Verwertungsrisiko für Anlagen, die nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entsprechen, übernimmt zu einem erhebliche Teil der Leasing-Anbieter.

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