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Passgenauigkeit
Leasing-Nehmer können entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen
entsprechend festlegen, welches Investitionsgut angeschafft
werden soll und zu welchem Zeitpunkt.
Planungssicherheit
Die Höhe der Leasing-Rate und die Laufzeit des Leasing-Vertrages
stehen von Anfang an fest.
Liquiditätseffekte
Da die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Investitionsobjektes
übernimmt, kommt es zum Investitionszeitpunkt nicht zu einem
Liquiditätsentzug oder/und einer Ausweitung der Fremdfinanzierung.
Über die Leasing-Raten werden die Kosten der Investition nach
dem "Pay as you earn" Prinzip vielmehr über die Zeitspanne
verteilt, in der mit dem Leasing-Objekt Erträge erwirtschaftet
werden.
Bilanzeffekte
Da der Leasing-Geber juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes
ist und es in seiner Bilanz ausweist, kommt es beim Leasing-Nehmer
nicht zu einer Bilanzverlängerung. Das hat positive Auswirkungen
auf die Eigenkapitalquote, was nicht zuletzt unter Basel-II-Gesichtspunkten
sehr wesentlich ist.
Steuereffekte
Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich sofort
voll abzugsfähig. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital
wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd.
Innovationseffekte
Die hohe Flexibilität bei der Laufzeit von Leasing-Verträgen
erleichtert es Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur ständig
an den schnellen technologischen Wandel anzupassen. Denn das
Verwertungsrisiko für Anlagen, die nicht mehr dem neuesten
Stand der Technik entsprechen, übernimmt zu einem erhebliche
Teil der Leasing-Anbieter.
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